Immer häufiger werden Ärztinnen, Ärzte und Rettungskräfte Opfer von Gewalt. Die Ärztekammer Niedersachsen fordert nun konkrete Maßnahmen und ein verschärftes Strafrecht. Die Politik habe bisher zu wenig unternommen, um medizinisches Personal wirksam zu schützen. Die Kammer mahnt: Prävention und gesetzliche Reformen sind dringend nötig.

Immer wieder werden Ärztinnen und Ärzte sowie Rettungsdienste Opfer von Gewalt. Die Ärztekammer Niedersachsen fordert nun klare Maßnahmen.
Hannover (dpa/lni) – Die Ärztekammer Niedersachsen hat sich gegen Gewalt in Arztpraxen, Krankenhäusern und gegen Rettungskräfte ausgesprochen und ein verschärftes Strafrecht gefordert. Die nächste Bundesregierung solle die Betroffenen «schnellstmöglich» besser vor Gewalttaten schützen, teilte die Ärztekammer zu einer entsprechenden Forderung der Kammerversammlung mit.
Ärztekammer fordert härteres Strafrecht
Für viele Ärztinnen und Ärzte, Praxisteams sowie Mitarbeiter von Krankenhäusern und Rettungsdiensten gehörten psychische und physische Gewalt zum beruflichen Alltag, teilte die Kammer mit. In der vergangenen Legislaturperiode des Bundestages seien verschiedene Vorschläge diskutiert worden, um Verbesserungen zu erreichen.
«Doch umgesetzt wurde bislang nichts», hieß es in der Mitteilung der Kammer. Die Ärztekammer Niedersachsen ist nach eigenen Angaben die standesrechtliche Vertretung der rund 46.000 Ärztinnen und Ärzte in dem Bundesland.
Zunehmende Respektlosigkeit gegenüber medizinischem Personal
«Wir erleben bereits seit Jahren einen immer rücksichtsloser werdenden Umgang mit den Beschäftigten in Arztpraxen, im Krankenhaus, im ärztlichen Notdienst sowie in weiteren Bereichen der Gesundheitsversorgung», sagte Marion Charlotte Renneberg, die stellvertretende Präsidentin der Ärztekammer Niedersachsen. «Dies ist absolut inakzeptabel.» Sie erwarte von der neuen Bundesregierung, «dass sie medizinisches Personal besser schützt».
Prävention und Schutzmaßnahmen dringend nötig
Die Kammerversammlung mahnte, die neue Bundesregierung müsse dem Bundestag «adäquate Vorschläge» zur Beratung vorlegen, um eine bessere präventive Wirkung des Strafrechts zum Schutz vor Gewalt zu erreichen. In der vergangenen Legislaturperiode seien Vorschläge über die erste Lesung des Bundestages nicht hinausgekommen.
Quellen
dpa